Was ist Sondereigentumsverwaltung?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt es zwei Bereiche: das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) und das Sondereigentum – also Ihre individuelle Wohnung. Während das Gemeinschaftseigentum vom WEG-Verwalter betreut wird, müssen Sie als Eigentümer Ihr Sondereigentum selbst oder durch einen Sondereigentumsverwalter verwalten lassen.
Besonders wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, entsteht eine doppelte Schnittstelle: zwischen Ihnen, dem Mieter, und der WEG-Gemeinschaft. SINSTRA kennt beide Seiten – und übernimmt für Sie die gesamte Koordination.
Ideal für Kapitalanleger
Sie haben eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben und möchten sich um nichts kümmern? Die Sondereigentumsverwaltung durch SINSTRA ist die perfekte Lösung – besonders wenn SINSTRA auch WEG-Verwalter desselben Hauses ist.
Unsere Leistungen
Mieterauswahl
Bonitätsprüfung, Besichtigung, rechtssicherer Mietvertrag für Ihre Wohnung.
Mietinkasso
Einzug der Miete, Nebenkostenvorschüsse, Mahnwesen bei Rückständen.
Nebenkostenabrechnung
Individuelle Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter – abgestimmt mit der WEG-Abrechnung.
Wohnungsinstandhaltung
Koordination von Reparaturen innerhalb Ihrer Wohnung – schnell, zuverlässig, kostentransparent.
WEG-Koordination
Abgleich zwischen Sondereigentümer-Interessen und WEG-Beschlüssen – wir sprechen für Sie.
Digitale Verwaltung
Ihr Mieter kommuniziert über die idwell-App – Schadensmeldungen, Dokumente, Nachrichten.
Schnittstelle WEG und Mieter
Die größte Herausforderung bei der Sondereigentumsverwaltung ist die doppelte Zuständigkeit: Schäden im Gemeinschaftseigentum betreffen die WEG, Schäden in Ihrer Wohnung betreffen Sie als Eigentümer. Und Ihr Mieter muss wissen, wer wofür zuständig ist.
- Klare Kommunikation mit Mieter: eine Ansprechstelle für alles
- Weiterleitung von Schäden am Gemeinschaftseigentum an die WEG-Verwaltung
- Bearbeitung von Schäden am Sondereigentum direkt durch SINSTRA
- Abgleich von Nebenkostenpositionen mit der WEG-Jahresabrechnung
- Vertretung Ihrer Interessen in der Eigentümerversammlung (auf Wunsch)
- Übergabe und Rücknahme der Wohnung mit Protokoll
Praxisbeispiele
Kapitalanleger aus dem Rhein-Main-Gebiet
Ein Investor mit Wohnsitz außerhalb von Bad Kreuznach besitzt zwei Eigentumswohnungen in einem von SINSTRA verwalteten Haus. Er übergibt die vollständige Sondereigentumsverwaltung an SINSTRA – Mietersuche, Miete einziehen, Abrechnungen erstellen, Reparaturen beauftragen. Er selbst muss sich um nichts kümmern und erhält monatliche Reportings.
Erbschaft: Wohnung übernommen, keine Zeit für Verwaltung
Eine Eigentümerin erbte eine vermietete Wohnung innerhalb einer WEG in Bad Kreuznach. Als Erstkontakt mit der Verwaltungswelt wünschte sie eine vollständige Übernahme. SINSTRA prüfte die laufenden Mietverträge, übernahm alle Kommunikation mit Mieter und WEG und stellte die korrekte Betriebskostenabrechnung sicher.
Doppelte Verwaltung aus einer Hand
In einem Wohnkomplex mit 20 Einheiten ist SINSTRA sowohl WEG-Verwalter als auch Sondereigentumsverwalter für sieben vermietete Wohnungen. Die klare Trennung der Abrechnungen, die direkte Kommunikation mit den Mietern und die nahtlose Koordination mit der WEG-Verwaltung machen diese Konstellation zum Effizienzmodell.